Wer in die Sonne will braucht Winterreifen…
zumindest dann wenn man schon früh los fährt. Warum das so ist, könnt Ihr hier lesen.
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Das ist nicht nur in Deutschland so. In anderen Europäischen ländern ist das ähnlich. Wir haben um allen Möglichkeiten gerecht zu werden auf Winterreifen umgestellt. Die Schneeketten liegen im Fahrzeug. In der Zeit vom 01.11. bis zum 15.04. ist das Risiko besonders hoch mit fehlender Winterausrüstung zu Kasse gebeten zu werden.
In den einzelnen europäischen Ländern ist eine generelle Pflicht für Winterausrüstung vorhanden. In anderen wieder nur in bestimmten Bereichen. Da sollte man sich schon richtig informieren bevor man in eine „Falle“ fährt. besonders unsere Östereichischen Nachbarn verlangen bei einer Mißachtung der Vorschriften bis zu 5.000 € Bußgeld.
Im nachfolgendem Link hat der ADAC einmal versucht die unterschiedlichen Vorschriften aufzulisten.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/